Allgemeine Geschäftsbedingungen von TroostwijkAuctions.com für Käufer - DECHOW

Auktionator: Troostwijk Auktions Germany - Auktionshaus Wilhelm DECHOW GmbH

ALLGEMEINE VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH (nachfolgend: „Troostwijk Germany“ oder „Versteigerer“) verkauft über die Internetpräsenz
https://www.troostwijkauctions.com (nachfolgend: „Plattform“) im Rahmen von freiwilligen öffentlichen Internet-Versteigerungen im Namen und für
Rechnung des Einlieferers (nachfolgend: „Verkäufer“) gebrauchte Waren. Die nachstehenden Bedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem
Verkäufer und Troostwijk Germany einerseits sowie andererseits zwischen dem Verkäufer und den Käufern bzw. den Personen, die im Rahmen von
Versteigerungen über das Internet (nachfolgend: „Auktion oder Auktionen“) Gebote für die zu ersteigernden Objekte abgeben (nachfolgend: „Bieter“ oder
„Käufer“).

1.Geltungsbereich und Verbindlichkeit der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Versteigerungen (nachfolgend: „AGB“) finden Anwendung auf alle von Troostwijk Germany im Rahmen von
Auktionen über die Plattform https://www.troostwijkauctions.com angebahnten oder getätigten Verkäufe. Die Teilnahme an den Auktionen ist ausschließlich
natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften gestattet, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer gem. § 14 BGB).

Neben den AGB finden die Allgemeinen Bedingungen für Nutzer der Website Anwendung (https://www.troostwijkauctions.com/de/terms/). Die Allgemeinen
Bedingungen für Nutzer der Website gelten für das Verhältnis zwischen dem Nutzer einerseits und Troostwijk andererseits, ausschließlich für die Nutzung der
Website.

Die Käufer bzw. Bieter erkennen die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB an; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehungen des Käufers zum Verkäufer und zu Troostwijk Germany.

Die neben diesen AGB einbezogenen Speziellen Versteigerungsbedingungen gelten ausschließlich für die jeweilige Auktion. Im Falle von Abweichungen oder
Widersprüchen gelten die Speziellen Versteigerungsbedingungen vorrangig vor diesen AGB.

Die Datenschutzerklärung von Troostwijk Germany findet der Nutzer unter https://www.troostwijkauctions.com/de/privacy-cookie-statement.

2. Begriffsbestimmungen

In diesen Bedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„Verkaufskosten“ meint die vom Käufer zu tragenden Versteigerungskosten in Höhe eines Prozentsatzes des Nettogebots;

„Auktion“ beschreibt den von Troostwijk Germany über die Auktionsplattform organisierten Verkauf von
beweglichen Sachen im Wege einer Versteigerung;

„Auktionsplattform“ ist die Internetseite https://www.troostwijkauctions.com und ihre sub-domains;

„Bietagent“ meint die vom Nutzer zu aktivierende Bietfunktion, bei der der Nutzer angibt, welchen Höchstpreis er für
das Los bzw. die Loskombination zu zahlen bereit ist. Bei aktiviertem Bietagent platziert das
Auktionssystem nach einem Übergebot eines anderen Bieters für den Nutzer automatisch ein um den
nächsten Bietschritt höheres Gebot, solange der vom Nutzer angegebene Höchstbetrag hierduch nicht
überschritten wird;

„Bieter“ ist der Nutzer, der ein Gebot abgibt;

„Käufer“ meint den Bieter, dessen Gebot den Zuschlag für ein Los oder eine Loskombination erhalten hat;

„Kaufgegenstand“ bezeichnet das oder die dem Käufer zugeschlagenen Los/Lose oder Loskombinationen;

„Kaufvertrag“ ist der durch die Erteilung des Zuschlags an den Höchstbietenden zustande kommende Vertrag zur
Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes vom Verkäufer an den Käufer;

„Los“ beschreibt einen Artikel oder eine Mehrzahl von Artikeln, die gemeinsam unter einer Nummer versteigert
werden;

„Loskombination“ ist eine Mehrzahl von Losen, auf die gemeinsam geboten werden kann;

„Nutzer“ ist eine volljährige, geschäftsfähige natürliche Person, die sich selbst oder ein von ihr vertretenes

Unternehmen auf der Auktionsplattform registriert hat, um Gebote abzugeben oder sich über die von

Troostwijk im Namen des Verkäufers zum Verkauf angebotenen Artikel informieren möchte;

„Spezielle Versteigerungsbedingungen“ bezeichnet die Bedingungen, die neben, zusätzlich oder abweichend von diesen Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen für die Teilnahme an einer bestimmten Versteigerung gelten, wie auf der
website der betreffenden Auktion angegeben;

„Verkäufer“ oder „Einlieferer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Troostwijk beauftragt hat, den Verkauf eines oder
mehrerer Lose in ihrem Namen und auf ihre Rechnung zu vermitteln. Zugleich handelt es sich um die
Partei, die eine Übereignung des Kaufgegenstandes an den Höchstbietenden beabsichtigt und ggfs. auch
vollzieht bzw. vollziehen lässt;

„Vertragsparteien“ sind der Verkäufer und der Käufer gemäß der hier definierten Begriffsbestimmungen;

„Werktag“ bezieht sich auf jeden Tag außer Sonntagen und öffentlichen Feiertagen in der Bundesrepublik
Deutschland;

„Zuschlag“ meint die rechtsgeschäftliche Erklärung von Troostwijk per E-Mail, dass das Gebot des Empfängers auf ein
Los oder auf eine Loskombination das Höchstgebot erzielt hat.

3. Gebotsplattform, Gebotsvoraussetzungen

3 .1 Die Termine der Auktionen werden auf der Plattform sowie für Insolvenzauktionen in weiteren, allgemein zugänglichen Publikationen öffentlich
bekannt gegeben. Jede Auktion hat eine in der jeweiligen Gebotsmaske angegebene Bietzeit. Troostwijk Germany behält sich vor, diese Bietzeit zu verkürzen
oder zu verlängern.

3 .2 Gebote können ausschließlich durch registrierte Bieter über die auf der Plattform eingerichtete Gebotsmaske und nur online im Rahmen des auf
der Internetseite https://www.troostwijkauctions.com vorgegebenen Verfahrens abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden,
werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Verkäufer oder Troostwijk Germany während der Bietzeit zugehen.

3 .3 Dem Käufer ist es nicht gestattet, auf dasselbe Los unter Verwendung eines weiteren Nutzerzugangs oder durch Einschaltung Dritter Gebote
abzugeben. Dem Bieter/Käufer ist es ferner ausdrücklich untersagt, die auf der Auktionsplattform angebotenen Lose vor Abholung/Übernahme gemäß Ziffer 7. dieser AGB an Dritte weiterzuverkaufen.

3.4 Weder der Verkäufer noch der Versteigerer ist berechtigt, auf die über die Auktionsplattform angebotenen Lose des Verkäufers für sich selbst zu bieten oder Angehörige, sonstige nahestehenden Personen oder Angestellte für sich bieten zu lassen.

3.5 Ab Auktionsstart bis 3 Monate nach Auktionsende sichern der Verkäufer und die Bieter/Käufer dem Versteigerer Kundenschutz zu. Das bedeutet, dass sich der Verkäufer sowie Interessenten, die aus der Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Versteigerer entstehen (wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Bieter / Interessenten / Käufer aus der Auktion) verpflichten, in diesem Zeitraum von direkten Verkaufsgeschäften miteinander abzusehen bzw. den Verkauf zu den vertraglichen Konditionen der Auktion über Troostwijk abzuwickeln.

4. Angaben zu Losen

4 .1 Die Darstellung der Kaufgegenstände (auch „Los“ oder „Lose“ bezeichnet) im Internet dient lediglich dazu, Kaufinteressenten Gelegenheit zu geben,
das Los gegenständlich, zeitlich und räumlich einzuordnen. Hierfür gilt die textliche Beschreibung in deutscher Sprache, auch wenn der Versteigerer dem
Bieter aus Servicegründen eine Übersetzung zur Verfügung stellt. Ungeachtet dessen sind etwaige bildliche Darstellungen sowie die textlichen
Beschreibungen, insbesondere Angaben zu technischen Daten, Maßen, Fabrikaten, Baujahren oder Mengenangaben, unverbindlich und stellen weder eine
ausdrückliche noch eine konkludente Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Der Verkäufer übenimmt keine Gewähr für das
Vorhandensein von Eigenschaften, die sich aus der Darstellung im Internet ergeben oder herleiten lassen. Aufgrund der Unverbindlichkeit der Darstellung der
Lose im Internet wird dringend davon abgeraten, auf Lose ohne vorherige Besichtigung/Prüfung des Kaufgegenstandes zu bieten.

4.2 Verkäufer und Käufer sind sich einig, dass die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung mit der gewöhnlichen Verwendung übereinstimmt. Im
Übrigen gilt der in Ziffer 10. vereinbarte Gewährleistungsausschluss.

5. Vertragsschluss

5 .1 Die Auktion wird als herkömmliche Aufwärtsversteigerung durchgeführt. Sie beginnt für jedes Los mit einem Mindestgebot. Die jeweilige Erhöhung
des aktuellen Gebots hat mindestens in den vorgegebenen, vom Mindestgebot abhängigen Steigerungsschritten zu erfolgen. Für die Gebotsabgabe steht den
Bietern optional ein Bietagent zur Verfügung, der – nach Aktivierung durch den Bieter - das Gebot des Bieters innerhalb des vorgegebenen Rahmens
automatisch schrittweise erhöht, bis dieser wieder Höchstbietender ist.

5 .2 Durch die Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den im Internet dargestellten Gegenstand
ab. Das Gebot eines Bieters erlischt durch ein nachfolgendes, höheres Gebot (Übergebot) eines anderen Bieters (§ 156 Satz 2, 1. Alt. BGB).

5 .3 Die Abgabe von Geboten muss innerhalb der in der jeweiligen Auktion angegebenen Bietzeit erfolgen. Für die Bestimmung der Schlusszeit, welche
die jeweilige Bietzeit beendet, ist allein die Systemzeituhr der Plattform maßgebend. Wird auf ein Los innerhalb der letzten 2 Minuten vor Ablauf der
regulären Schlusszeit für dieses Los ein Gebot abgegeben, so verlängert sich die Bietzeit für dieses Los um 2 Minuten. Diese Regelung gilt entsprechend,
sofern innerhalb der verlängerten Bietzeit ein Übergebot abgegeben wird. Dies geschieht so lange, bis 2 Minuten vor Ablauf der ggf. mehrfach verlängerten
Bietzeit kein Übergebot mehr eingeht.

5.4 Nach Beendigung der Auktion nimmt der Versteigerer das Gebot des Höchstbietenden durch eine E-Mail-Bestätigung, die dem Zuschlag im Sinne
des § 156 Satz 1 BGB entspricht, an. Hierdurch kommt der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande. Troostwijk Germany ist
jedoch gem. § 156 Satz 2, 2. Alt. BGB berechtigt, die Auktion ohne Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung zu schließen.

5 .5 Troostwijk Germany behält sich vor, sämtliche oder einzelne Lose einer Auktion unter einem dem Bieter vor Gebotsabgabe bekannt gegebenen,
gestellten Vorbehalt zu verkaufen. Troostwijk Germany behält sich weiter vor, Lose nach Beginn der Auktion zurückzuziehen und Gebote ohne Angabe von
Gründen zurückzuweisen; dieses Recht besteht nur bis zur Erteilung einer dem Zuschlag entsprechenden Willenserklärung gem. Ziffer 5 .4 Satz 1 dieser
Bedingungen.

5.6 Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer nach freiem Ermessen bestimmten Mindestpreis oder hat der Versteigerer den Zuschlag aus
sonstigen Gründen unter Vorbehalt erteilt, so kommt ein Kaufvertrag nur zustande, wenn der Versteigerer erklärt, das Los auch zu dem Betrag des
Höchstgebotes zu verkaufen bzw. den Vorbehalt fallen zu lassen. Die Versendung einer das Los betreffenden Zahlungsaufforderung (Payment Order) bzw.
Rechnung an den Höchstbietenden gilt als Erklärung des Wegfalls des Vorbehalts. Hat der Versteigerer innerhalb von 48 Werktagsstunden (einschließlich
Samstagen) nach Ende der Auktion keinen Wegfall des Vorbehalts erklärt, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt.

In Insolvenzauktionen gilt abweichend folgende Regelung: Hat der Versteigerer innerhalb von 10 Werktagen (einschließlich Samstagen) nach Ende der
Auktion keinen Wegfall des Vorbehalts erklärt, so gilt der Zuschlag als nicht erteilt. Weitere Informationen finden Sie in den Speziellen Bedingungen der
jeweiligen Auktion.

5 .7 Aufgrund der besonderen Vermarktungsform erklärt der Bieter sein Einverständnis, dass ihm die Identität und die Anschrift des Verkäufers in der
Regel erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird.

6. Zahlung von Kaufpreis und Nebenleistungen

6 .1 Neben dem an den Verkäufer zu zahlenden Kaufpreis schuldet der Käufer die bei der Gebotsabgabe konkret ausgewiesenen, zu zahlenden
Verkaufskosten sowie die darauf entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer. Troostwijk Germany stellt dem Käufer den Kaufpreis der Lose und zusätzliche
Kosten im Namen und auf Rechnung des Verkäufers in Rechnung.

6 .1.1 Auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand wird bei Käufern aus der Bundesrepublik Deutschland die für das jeweilige Los geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer erhoben, sofern es sich nicht um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz unterliegt oder die
Umsatzsteuer auf das verkaufte Los nicht ausweisbar ist.

6 .1.2 Käufer aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen Troostwijk Germany vor ihrer Gebotsabgabe die ihnen erteilte gültige
internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich nachweisen. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen und erfolgtem Zuschlag erhält der
Käufer eine Rechnung über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Neben den in Ziffer 6 .1 genannten Beträgen hat der Käufer eine Sicherheit in
Höhe des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes auf den Nettokaufpreis zu zahlen. Weist der Käufer die gesetzlichen
Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung binnen 1 Woche nach Abholung des Kaufgegenstandes vollständig und
widerspruchsfrei nach, so wird Troostwijk Germany ihm die Sicherheit nach Ablauf eines angemessenen Prüfungszeitraums zurückerstatten. Liegt Troostwijk
Germany nach Ablauf der vorgenannten Frist ein Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht oder
nicht vollständig vor oder sind die Angaben nicht widerspruchsfrei, so ist Troostwijk Germany berechtigt, die vorliegende Rechnung zu stornieren, eine
Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu stellen und zu veranlassen, dass die geleistete Sicherheit als Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt in der
Bundesrepublik Deutschland abgeführt wird.

6 .1.3 Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern) haben auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand eine Sicherheit in Höhe des jeweils in der
Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an Troostwijk Germany zu zahlen. Diese Sicherheit wird dem Käufer erstattet, sobald zweifelsfrei
nachgewiesen ist, dass das erworbene Los die EU-Staaten verlassen hat. Hierzu ist Troostwijk Germany die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel
vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen.

6 .2 Der Kaufpreis nebst Verkaufskosten ist im Zeitpunkt des Zuschlags sofort ohne Abzug fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall
des Vorbehalts. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 2 Werktagen (einschließlich Samstagen) nach Übersendung der Zahlungsaufforderung
(Payement Order) oder Rechnung ausschließlich entsprechend einer der angegebenen elektronischen Zahlungsmethode zu zahlen. Zahlungen in bar werden
nicht angenommen.

6 .3 Die Parteien des Kaufvertrages sind sich darüber einig, dass die Rechnungen für ersteigerte Lose nur in elektronischer Form an den
Rechnungsempfänger gesandt werden, soweit Troostwijk Germany die notwendigen Daten bekannt gegeben worden sind. Der Rechnungsempfänger ist
damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält, soweit nichts anderes geregelt ist. Dem die Rechnung empfangenden Käufer ist bekannt, dass er
nach § 14 Abs. 1 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung und ihre Lesbarkeit gewährleisten muss.

6.4 Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch oder die Zurückbehaltung des Kaufpreises wegen Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenforderungen sind nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Abholung

7 .1 Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziffer 6 .1 ermächtigt Troostwijk Germany den Käufer zur Abholung des Loses. Der Verkäufer und
Troostwijk Germany sind berechtigt, die Ermächtigung zur Abholung des Loses, die Übergabe des Loses sowie – bei Fahrzeugversteigerungen – die Übergabe
der Zulassungsbescheinigung II solange zu verweigern, bis der Käufer alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer und Troostwijk Germany erfüllt
hat, auch wenn die Verbindlichkeiten aus anderen Verkäufen und/oder anderen Rechtsverhältnissen zwischen dem Käufer und Troostwijk Germany oder dem
Verkäufer entstanden sind.

7 .2 Das ersteigerte Los ist vom Käufer zu den in den Speziellen Versteigerungsbedingungen der jeweiligen Auktion angegebenen Abholzeiten an dem von
Troostwijk Germany mitgeteilten Abholstandort abzuholen. Die fristgemäße Abholung des ersteigerten Loses stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers
dar. Der Abholer hat seine Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie ggf. seine Vertretungsberechtigung für den
Käufer schriftlich nachzuweisen.

7 .3 Sofern in den Speziellen Versteigerungsbedingungen nicht anders angegeben oder ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Übergabe
des Loses an den Käufer durch Besitzverschaffung am Abholstandort, im Geschäftsverkehr mit Käufern aus Nicht-EU-Staaten ist die Lieferung "ex works" (EXW
nach Incoterms® 2020) ab Abholstandort vereinbart.

7 .4 Demontage, Verladung, Versendung, Transport und ggf. Ausfuhr der Kaufgegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Sämtliche über die
Bereitstellung des Kaufgegenstands zur Abholung hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere dessen Verladung und Transport, erfolgen ausschließlich im
Interesse des Käufers in dessen Pflichtenkreis, selbst wenn sie durch Troostwijk Germany oder durch Dritte ausgeführt werden. Ein Verschulden bei der
Ausführung dieser Tätigkeiten ist somit dem Käufer wie eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 278 BGB). Weder Troostwijk Germany, noch die für Troostwijk
Germany tätigen Mitarbeiter, noch von Troostwijk Germany beauftragte Dritte sind daher Verlader im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).

7 .5 Das Betreten des Geländes, auf dem sich die zum Verkauf stehenden Gegenstände befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Abholung
erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Rücktrittsrechte des Verkäufers

8 .1 Zahlt der Käufer den vollständigen Kaufpreis einschließlich Nebenleistungen gemäß Ziffer 6 .1 nicht binnen 4 Werktagen (einschließlich Samstagen)
nach Versendung der das Los betreffenden Zahlungsaufforderung (Payment Order) bzw. Rechnung, so ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem
Käufer gesetzten Nachfrist berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und das Los anderweitig zu veräußern. Im Falle des Rücktritts wegen verspäteter
Zahlung haftet der Erstkäufer dem Verkäufer für einen etwaigen Mindererlös und ist zum Ersatz der durch die Folgen der verspäteten Zahlung entstandenen
Mehrkosten (Transportkosten, Lagerkosten, etc.) verpflichtet. Das gilt nicht, wenn der Erstkäufer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.

8 .2 Die fristgemäße Abholung des ersteigerten Loses stellt eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers dar. Bei nicht rechtzeitiger Abholung des Loses
gemäß Ziffer 7 .2 ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten Nachfrist berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem
Fall ist der Erstkäufer dem Verkäufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Ziffer 8 .1 letzter Satz gilt entsprechend.

8.3 Daneben ist der Käufer nach erfolgtem Rücktritt wegen Zahlungsverzuges oder nicht rechtzeitiger Abholung des Kaufgegenstandes verpflichtet, an
den Verkäufer eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer, Verkaufskosten und darauf entfallender
Mehrwertsteuer) zu zahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Verkäufer überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die
Pauschale entstanden ist.

8.4 Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der durch die Durchführung der Auktion entstandenen Verkaufskosten bleibt auch im Falle der Ausübung
des Rücktrittsrechts wegen Zahlungsverzuges oder nicht rechtzeitiger Abholung des Kaufgegenstands bestehen.

8.5 Sollte ein Los trotz erfolgtem Zuschlag nicht verfügbar sein, so ist der Verkäufer berechtigt, sich von seiner Verpflichtung zur Übergabe des Loses
durch Rücktritt vom Kaufvertrag zu lösen. In diesem Fall wird der Verkäufer bzw. Troostwijk Germany den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des
Loses informieren und dem Käufer etwaig auf das Los geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

9. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit dem Zuschlag, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt
mit dem Wegfall des Vorbehalts, auf den Käufer über.

10. Haftung des Verkäufers

10 .1 Alle Kaufgegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen, unter Ausschluss jeglicher Mängelrechte und jeglicher
Sachmangelhaftung.

10 .2 Der vorstehend vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Verkäufer für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit haftet, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10 .3 Der vorstehend in Ziffer 10 .1 vereinbarte Haftungsausschluss gilt ferner nicht, sofern ein Mangel verkäuferseitig arglistig verschwiegen wurde oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen wurde.

11. Rügepflichten des Käufers

11 .1 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich
nach Ablieferung durch den Verkäufer oder Troostwijk Germany zu untersuchen und, wenn sich eine Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit zeigt,
dem Verkäufer oder Troostwijk Germany diese unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige bei ohne weiteres erkennbarer Abweichung von
der geschuldeten Beschaffenheit innerhalb einer Regelfrist von drei Werktagen nach Ablieferung oder bei verborgener Abweichung von der geschuldeten
Beschaffenheit innerhalb einer Regelfrist von drei Werktagen nach Kenntnis des Mangels, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, der
Verkäufer oder Troostwijk Germany hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Für die Einhaltung der Rügefrist ist der Eingang der Anzeige beim Verkäufer
oder bei Troostwijk Germany maßgeblich.

12. Recht zur Nacherfüllung

Sind die Mängelrügen auch in Ansehung der vorstehend in Ziffer 10. und 1 1. getroffenen Regelungen berechtigt, so hat der Verkäufer das Recht zur
Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen der Nachbesserung und der Nachlieferung steht dem Verkäufer zu. Im Falle der Nacherfüllung ist der Verkäufer nicht
verpflichtet, die erhöhten Kosten zu tragen, die durch die Verbringung des Kaufgegenstandes an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gemäß Ziffer 7.
entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes entspricht.

13. Haftung von Troostwijk Germany

13 .1 Eine Haftung von Troostwijk Germany aus dem vermittelten Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

13 .2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Troostwijk Germany für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit haftet, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Troostwijk Germany oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gilt der Haftungsausschluss für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Troostwijk Germany, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

14. Verjährung

14 .1 Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren bei Schadensersatz und bei Ansprüchen wegen
Beschaffenheitsmängeln drei Monate nach dem Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso
von der Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Satz 1 ausgenommen sind Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Frist.

14.2 Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Troostwijk Germany verjähren drei Monate nach Abschluss des vermittelten Kaufvertrages. Dies gilt nicht
für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Troostwijk
Germany, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso von der Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Satz 1 ausgenommen sind

Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Troostwijk Germany oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Frist.

15. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den versteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Verkäufer auf den Käufer über.

16. Erklärungs- und Empfangsvollmacht, Einziehungsermächtigung

16 .1 Troostwijk Germany ist im Hinblick auf die auf der Grundlage dieser AGB angebahnten und geschlossenen Kaufverträge vom Verkäufer umfassend
bevollmächtigt. Troostwijk Germany ist insbesondere zur Abgabe und zum Empfang aller Erklärungen bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit diesen
Kaufverträgen abzugeben sind. Diese Vollmacht gilt so lange, bis dem Käufer schriftlich Abweichendes mitgeteilt worden ist.

16 .2 Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Troostwijk Germany berechtigt ist, sämtliche Ansprüche des Verkäufers, die sich aus den auf der
Grundlage dieser AGB angebahnten oder geschlossenen Kaufverträgen ergeben oder im Zusammenhang damit entstehen, in eigenem Namen für Rechnung
des Verkäufers einzuziehen und gerichtlich geltend zu machen.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17 .1 Die Parteien vereinbaren, dass das gesamte Vertragsverhältnis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG) unterliegt.

17 .2 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag Hamburg, bei einer amstgerichtlichen Zustandigkeit das Amtsgericht Hamburg-Mitte.

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